Wer zahlt was? Wir bringen Licht in den Preisdschungel!

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf ambulante Pflege; auch auf 24-Stunden-Intensivpflege zuhause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft. Es gilt der Grundsatz: Ambulante Pflege daheim vor stationärer Versorgung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim. So müssen auch die Kosten einer sehr aufwendigen 24-Stunden-Pflege nach einer höchstrichterlichen Entscheidung aus dem Jahr 2010 zu ca. 95% die Krankenkassen und zu ca. 5% die Pflegekassen tragen.

Auf Anordnung des Hausarztes übernimmt die jeweilige Krankenkasse im Rahmen des SGB V die Kosten für Leistungen wie z.B. Injektionen (z.B. Insulin), Wundversorgung und Verbände anlegen, Medikamente richten und verabreichen oder Augentropfen. Das Gesetz regelt, inwiefern für diese Leistungen bei vorliegender Bewilligung der Krankenkasse eine Zuzahlung zu leisten ist. Folgende Leistungen der häuslichen Pflege werden laut SGB XI von der Pflegekasse übernommen: Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Wohnungsreinigung, Einkaufen etc. Wurde ein Pflegegrad festgestellt, haben Sie außerdem Anspruch auf Finanzierung einer Tagespflegeeinrichtung. Menschen mit Demenzerkrankungen haben darüber hinaus einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von bis zu 1.500 € jährlich.

Darüber hinaus gewährt die Pflegeversicherung Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege, falls Ihre private Pflegeperson verreist oder erkrankt ist. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege wird für bis zu sechs Wochen in Höhe von bis zu 2.418 € gewährt. Diese Ersatzpflege durch Pflegezeit kann stunden-, tage- oder wochenweise erbracht werden. Das Pflegegeld wird dabei ganz oder teilweise weiter gezahlt.

Auch wenn die Versicherungen schon viel bezahlen, übersteigen die Kosten des tatsächlichen Pflegebedarfs häufig die Leistungen der Pflegeversicherung. Somit muß der verbleibende Kostenanteil entweder privat getragen oder – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – vom Sozialamt übernommen werden. Pflegezeit verfügt über Verträge mit allen gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen. Private Krankenkassen vergüten unsere Leistungen im Rahmen von Einzelvereinbarungen mit den Patienten. Für Sie als Patient oder Angehöriger ist es sehr wichtig, über alle Ansprüche und Möglichkeiten genaustens informiert zu sein. Diese zeigen wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gespräches dar und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen überschaubaren und realistischen Kostenplan.

Wir unterstützen Sie dann auch im nächsten Schritt bei der Antragstellung und Sicherstellung Ihrer Ansprüche gegenüber den Sozialkassen. Dazu sind wir auch Mitglied im bpa, dem größten Verband ambulanter Pflegedienste und Fürsprecher der Patientenrechte. Da bei einer Intensivversorgung individuelle Vereinbarungen mit den Kassen getroffen werden, übernehmen wir die Verhandlungen für Sie. Wir haben darin viel Erfahrung. Keine Sorge!

Mit Bezug eines Zimmers in einer unserer ambulant betreuten WG’s fallen zusätzlich noch moderate Mieten und Einzahlungen in eine Haushaltskasse für Einkäufe und den privaten Bedarf an. Gerne schlüsseln wir Ihnen die genauen Pflegekosten einem persönlichen Beratungsgespräch auf.