Einwanderung-Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
– ab November 2023

Mithilfe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes öffnet Deutschland ab dem November 2023 Tür und Tor für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Dies ermöglicht nicht nur neue Wege für die Fachkräfte, sondern erweitert gleichzeitig auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. In diesem Blogbeitrag behandeln wir die Kernelemente des Gesetzes und erklären genau, welche Änderungen bevorstehen.

Bestehende Grundlagen:

Wichtig ist immer noch, diejenigen, die einen reglementierten Beruf verüben wollen, brauchen unbedingt die Anerkennung. Doch nicht nur dort ist die Anerkennung von großer Bedeutung, auch in anderen Berufsfeldern kann dies von großer Wichtigkeit sein. Beispielweise ist dabei von großen Vorteilen in der beruflichen Integration und einer vielversprechenden, langfristigen Zukunft zu sprechen.

Neue Regelungen ab November 2023:

November 2023, die ersten Veränderungen werden in Kraft gesetzt. Weitere Möglichkeiten öffnen sich für Fachkräfte mit Hochschulabschluss durch die Blaue Karte EU. Die Veränderungen werden auf unterschiedlichen Ebenen sichtbar.

  • Gehaltsgrenzen: Die Grenzen für das Mindestgehalt werden drastisch gesenkt.

  • Personenkreis: Die Personenanzahl, die hierfür infrage kommt, wird erweitert.

  • Berufsliste: Die Berufe, die für diese Regelung infrage kommen, werden ausgedehnt.

  • Berufsliste: Die Berufe, die für diese Regelung infrage kommen, werden ausgedehnt

  • Familiennachzug: Erleichterung des Familiennachzugs für Fachkräfte

Für IT-Spezialisten wird es ebenfalls die Möglichkeit geben, die Blaue Karte EU zu erhalten, auch wenn sie keinen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen können. Allerdings müssen sie bereits gewisse Berufserfahrungen gesammelt haben, um dafür infrage zu kommen.

Außerdem haben Fachkräfte mit entsprechender Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung das Recht auf einen Auslandsaufenthalt, solange gewisse Bedingungen vorhanden sind.

Fachkräfte mit qualifiziertem Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss werden das Anrecht auf eine Beschäftigung in einem nicht-reglementierten Beruf haben. Zudem muss diese Beschäftigung nicht mehr unbedingt eine Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung haben.

Frühjahr 2024:

Neue Regelungen werden Anfang des Jahres 2024 erkennbar. Fachkräfte mit Anpassungsqualifizierung oder die Ausgleichsmaßnahmen in Deutschland durchlaufen, können zukünftig bis zu 3 Jahre einreisen und bleiben. Sie sind zudem dazu berechtigt, eine Nebentätigkeit von 20 Stunden pro Woche zu verüben.

Eine Einführung einer Anerkennungspartnerschaft generiert den Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland und dann den Anerkennungsprozess vor Ort zu vollziehen. Es findet dabei eine Verpflichtung zwischen Fachkraft und Arbeitgeber statt, das Anerkennungsverfahren aktiv anzugehen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für ein Jahr gültig, aber kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.

Für Berufspraktiker wird dann die Chance bestehen, auch für nicht-reglementierte Berufe einzureisen, unter der Voraussetzung, dass sie im Besitz eines qualifizierten Berufs- oder Hochschulabschlusses aus ihrem Herkunftsland sind. Eine 2-jährige Berufserfahrung aus dem gewünschten Bereich muss ebenfalls vorhanden sein. Als Alternative dient ein Abschluss aus einer deutschen Auslandskammer, die unter bestimmten Voraussetzungen in Kraft tritt. Was in dem Fall nicht benötigt wird, ist die formale Anerkennung der Qualifikation. Ein formeller Abschluss wird von IT-Spezialisten weiterhin nicht benötigt.

Weiteres an Änderungen sind relevant für den Arbeitsmarktzugang von Pflegehilfskräften, die Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte, Erleichterungen beim Familiennachzug und ebenso bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für Studierende und Auszubildende.

Änderungen im Frühsommer 2024:

Die Änderungen ab Frühsommer 2024 geben Personen aus Drittstaaten die Chance, mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Die Berufsanerkennung kann dabei eine große Rolle spielen: Nämlich erhalten die Fachkräfte, die eine vollständige Anerkennung haben, ohne weiteres die Chancenkarte. Währenddessen müssen die anderen Bewerber einen qualifizierten Berufs- oder Hochschulabschluss vorweisen, die ebenfalls in ihrem jeweiligen Heimatland anerkannt wird. Unter bestimmen Voraussetzungen gilt auch ein Abschluss aus einer Auslandshandelskammer. Dazu werden auch einfache deutsche oder englische Sprachkenntnisse und ebenfalls 6 Punkte gemäß einem Punktesystem verlangt. Aus gewissen Anforderungen, wie die berufliche Qualifikation, den Sprachkenntnissen, der Berufserfahrung, dem Bezug zu Deutschland und dem Alter setzen sich die Punkte zusammen. Hier sieht man auch, dass die Anerkennung für Wirkung sorgt, denn Fachkräfte mit teilweiser Anerkennung erhalten 4 Punkte.

Die Westbalkanregelung für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien wird entfristet und das Kontingent an Arbeitskräften auf 50.000 pro Jahr erhöht.

Dieses äußerst umfassende Gesetz für den Fortschritt der Fachkräfteeinwanderung setzt neue Dimensionen für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte und bietet so tolle Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Integration hier in Deutschland. Die kommende Einführung des Gesetzes ab November 2023 und die draufkommenden Schritte im Jahr 2024 sind ein vielversprechender Weg für eine vielfältige und blühende Zukunft.

Den originalen Artikel findet iht hier.

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